Reform des Petitionsrecht: Die rot-pinke Fortschrittskoalition stärkt die Bürger*innenbeteiligung
Mit dieser Reform wird ein weiteres Zeichen gesetzt, dass wir die Anliegen und Wünsche unserer Bürger*innen ernst nehmen und konsequent unseren #WienerWeg der transparenten Politik verfolgen.
Folgende Schwerpunkte werden bei der Reform umgesetzt:
- Der Petitionsausschuss tagt nunmehr einmal im Monat anstatt - wie bisher - alle zwei Monate
- Die Petitionsplattform wird user:innenfreundlicher gestaltet, es wird z.B. einen QR-Code für jede Petition und ein Videoarchiv eingerichtet. Dadurch wird die aktive Mitgestaltung einfacher.
- Die Sitzungen des Petitionsausschusses, bei denen die Petitionswerber:innen geladen werden, ihre Petition vorzustellen, werden öffentlich. Somit können alle interessierten Bürger:innen, entweder live vor Ort oder in einer Mediathek, die Anliegen der Petitionswerber:innen mitverfolgen.
- Weiters bekommt der Petitionsausschuss nun die Möglichkeit, Empfehlungen in andere Gemeinderatsausschüsse direkt weiterzuleiten, damit diese von den fachlich zuständigen Abgeordneten besprochen werden können.
- Die Einbindung der Bezirke ins Petitionswesen wird neu geregelt. Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen können in Zukunft bei bezirksrelevanten Petitionen aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben.
- Petitionswerber:innen haben in Zukunft einen Anspruch darauf, die Petition vor dem Petitionsausschuss vorzustellen und an der Sitzung teilzunehmen. Dies war bisher nur auf Basis einer Mehrheitsentscheidung im Petitionsausschuss möglich. Der/die Petitionswerber:in hat allerdings auch weiterhin das Recht darauf, stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Mit einer Weiterentwicklung der Petitionsplattform wird zukünftig die Unterstützung einer Petition noch niederschwelliger und zeitgemäßer:
- Petitionswerber:innen erhalten für ihre Petition einen QR-Code, mit dem die elektronische Unterstützung des Anliegens vereinfacht wird.
- Es gibt ein user:innenfreundliches Archiv für abgeschlossene Petitionen.
- Die Petitionsplattform wird für Handys und Tablets optimiert.
- Videos der öffentlichen Sitzungen sind auf der Plattform abrufbar.
- Auch kommet man dem Wunsch vieler Bürger*inneninitiativen nach und veröffentlichen zukünftig die genaue Zahl der elektronischen Unterstützungen. An der Niederschwelligkeit des Instrumentes ändert sich nichts, auch in Zukunft genügen 500 Unterschriften für eine Behandlung der eingebrachten Petition.
- Um das Plenum besser und zeitnäher über die Anliegen der Bürger*innen zu informieren, wird der Petitionsausschuss in Zukunft halbjährlich berichten - einmal an den Gemeinderat, einmal an den Landtag.
Das Gesetz wird als Regierungsvorlage eingebracht und geht in Begutachtung. Dazu rufen wir alle Bürger*innen der Stadt auf, eine Stellungnahme abzugeben: https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/
Die Beschlussfassung erfolgt im Landtag am 19. Oktober 2022; in Kraft treten soll das überarbeitete Wiener Petitionsgesetz mit ersten Jänner 2023.
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Factsheet Wiener Petitionsrecht NEU.pdf
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